1826 Locust Street, Bainbridge Mon-Fri: 9:00am - 10:00pm

News

Am 30. Oktober 2019 wurde die FF Stinatz am späten  Vormittag mittels stillem Alarm zu einem Öleinsatz gerufen. Ein aufmerksamer Passant entdeckte auf der Hauptstraße eine Ölspur. Unter erschwerten Bedingungen durch den Regen wurde das Öl gebunden und das Einfließen in die Kanalisation verhindert. Die FF Stinatz war mit dem RKFA2000 und 8 Mann rund 45 Minuten im Einsatz.

Am 19.10.2019 um 09.00 Uhr wurde die Feuerwehr Großmürbisch zu einem Tranktorbrand bei einem entlegenen landwirtschaftlichen Anwesen alarmiert. Zeitgleich die Feuerwehren Kleinmürbisch und Güssing.

Beim Eintreffen der Feuerwehr Großmürbisch am Einsatzort stellte sich heraus, dass sich der Brand bereits auf das landwirtschaftliche Gebäude ausgebreitet hat. Daher wurde Abschnittsalarm ausgelöst. Zur weiteren Unterstützung wurden die Feuerwehren Reinersdorf sowie Strem und Heiligenbrunn für den Tankpendelverkehr alarmiert.

Atemschutztrupps retteten fünf verletzte bzw. vermisste Personen aus dem Gebäude, wobei eine Person mittels Bergeschere befreit werden musste. Zudem wurde der Innenangriff unter Atemschutz sowie ein umfassender Außenangriff durchgeführt.

Die Wasserversorgung wurde bis zum Herstellen der beiden Zubringleitungen vom 520m entferntem Löschteich durch den Tankpendelverkehr sichergestellt.

An der Übung nahmen 9 Feuerwehren mit 15 Fahrzeugen und 86 Feuerwehrmitglieder, davon 33 Atemschutzgeräteträger, teil.

Vom Bezirksfeuerwehrkommando waren auch Bezirksfeuerwehrkommandant OBR Thomas Jandrasits sowie der Bezirksfeuerwehrkommandant-Stellvertreter ABI Martin Geissegger anwesend.

 

Kurz nach 15:00 Uhr wurden am 23.10.2019 die Feuerwehren Ollersdorf i. Bgld. und Stegersbach zu einer Fahrzeugbergung an der Kreuzung B57, Güssinger Bundesstraße, und Kirchengasse, im Bereich der Hauptstraße 24/2 in Ollersdorf i. Bgld. gerufen. Zwei Fahrzeuge waren aus unbekannter Ursache im Kreuzungsbereich kollidiert.

Es entstand erheblicher Sach-, Gott sei Dank aber kein Personenschaden. Die Unfallstelle wurde abgesichert, ausgetretene Flüssigkeiten gebunden, lose Fahrzeugteile eingesammelt, der Verkehr geregelt und die Fahrzeuge schließlich geborgen und gesichert abgestellt. Ein Unfall-Fahrzeug musste mit dem Kran Stegersbach geborgen werden.

Die vor Ort anwesende Polizei übernahm die Unfallaufnahme und in Folge auch den Verkehrsreglerdienst. Kurz nach 16:00 Uhr konnte die B57 wieder für den Verkehr freigegeben werden.

 

Am Samstag, dem 19. Oktober 2019, konnte Bewerbsleiter ABI Martin Geißegger unter Beisein des zuständigen Abschnittsfeuerwehrkommandanten, ABI Klaus Krenn, des Bezirksfeuerwehrinspektors, BR Emmerich Zax jun., und des Bezirksfeuerwehrkommandanten, OBR Thomas Jandrasits, 7 Gruppen zur TLP in Neuberg begrüßen.

Drei Gruppen traten um das Leistungsabzeichen in Bronze, jeweils zwei Gruppen um jenes in Silber und Gold an. Alle Gruppen haben die TLP erfolgreich absolviert.

Dabei müssen diese einen Verkehrsunfall beüben - Absicherung der Einsatzstelle, Aufbau dreifacher Brandschutz, Personenrettung mit hydraulischem Rettungssatz - bzw Theoriefragen beantworten und in den Feuerwehrfahrzeugen verstautes Gerät beschreiben und auffinden.

Der Kommandant der FF Neuberg, HBI Harald Knor, und der Hausherr, Bürgermeister , Mag. Thomas Novoszell, überreichten bei der Siegerehrung die Urkunden und die entsprechenden Leistungsabzeichen.

In seiner 59. Sitzung des Burgenländischen Landtages vom 17. Oktober 2019 wurden insgesamt 22 Tagesordnungspunkte abgearbeitet. Darunter auch der Beschluss des neuen Burgenländischen Feuerwehrgesetzes, welches nun mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten wird. Der Langtitel des Gesetzesentwurfes lautete "Gesetz über die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland (Bgld. Feuerwehrgesetz 2019) - so nun auch der Titel des neuen Gesetzes.

Im Vorfeld war das Gesetz umstritten, es gab viel Kritik am Inhalt und Diskussionen in den Feuerwehren landauf und landab im Burgenland. Befragungen der Feuerwehrmitglieder sollten Inputs bringen - der Rücklauf war jedoch nicht bahnbrechend. Jene Personen, die an der Textierung und somit am Inhalt maßgeblich beteiligt waren, haben hier sehr viel Engagement und Energie investiert - und das über mehrere Jahre hinweg. Schlußendlich ist ein Gesetz zur Begutachtung aufgelegt worden, das schon allein vom Umfang her ein Meilenstein gegenüber dem "alten" Feuerwehrgesetz darstellte.

Das Gesetzt selbst kann - sobald es veröffentlicht wurde - unter folgendem Link eingesehen werden: https://ris.bka.gv.at/Lr-Burgenland

Nachstehend dürfen die Eckpunkte mit Schlagworten kurz herausgenommen werden:

 

§ 15 - Integration der Landessicherheitszentrale in das Gesetz

Somit kann die LSZ die bisher offene Lücke besetzen. Bisher hatte diese nur im Bereich des Katastrophenschutzes eine rechtliche Handhabe.

 

§ 33 (8) - Feuerwehr-Einsatzleitung

Der Feuerwehreinsatzleiter ist jeweils einer örtlich zuständigen Behörde (Behördeneinsatzleitung) unterstellt - nicht jedoch einsatztaktisch. Er kann sich somit  voll und ganz auf den Einsatz konzentrieren ist aber im Einsatz Hilfsorgan der jeweiligs zuständigen Behörde.

 

§§ 43 - 46 - Besondere Bestimmungen über Betriebsfeuerwehren

 Eingliederung der Betriebsfeuerwehren in das Gesetz - größtmögliche Gleichstellung mit den Freiwilligen Feuerwehren

 

§ 49 - Organe

Die Landes- und Bezirksfeuerwehrinspektoren fallen weg und werden Stellvertreter des Landes- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten

 

§§ 67 - 72 - Wahlen, Funktionsperioden, Wahltermine

Funktionsperiode der zu wählenden Kommandanten und Stellvertreter: 6 Jahre

Wahlen in der Hierarchie von untern nach oben gestaffelt von 1. Jänner bis 30. Juni des entsprechenden Wahljahres durch die dazu befugten Personen

 

§ 75 - Neuinstallation des Landesfeuerwehrdirektors beim Amt der Bgld. Landesregierung

Ist das Bindeglied zwischen Feuerwehr und Landesregierung und auf 5 Jahre bestellt. Entsprechende Qualifikationen sind einzuhalten

Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben - Trennung Behörde/Feuerwehr

 

Der bisher in vielen Gemeinden noch üblicherweise installierte Feuerwehrbeirat fällt ersatzlos.

 

§ 89 Übergangsbestimmungen

Bisher gültige Verordnungen und Vorschriften bleiben auch weiterhin rechtsgültig - bis zur Erlassung neuer Verordnungen

Die nach der geltenden Rechtslage ernannten Funktionsträger bleiben bis zur erstmaligen Wahl im Amt, wobei die bisherigen Feuerwehrinspektoren auf Landes- und Bezirksebene jeweils zu zweiten Kommandanten-Stellvertretern übergleitet werden.

Der erstmalige Wahldurchgang auf Feuerwehrebene findet 2021 statt. Auf Verbandsebene (Abschnitt, Bezirk, Land) wird 2022 erstmals gewählt. Im Übergangszeitraum vom Inkfratreten des  Gesetzes bis zur erstmaligen Durchführung der Wahlen erfolgt die Bestellung von Kommandanten und Stellvertretern weiterhin nach der bisher geltenden Rechtslage.

Am Sonntag, dem 13. Oktober 2019,  haben sich die „älteren“ Semester zu einer Gruppenübung getroffen. Kurz nach 8:00 Uhr morgens stand ein Nebengebäude in der Hauptstraße in „Brand“. Die Mannschaft des KLF installierte vom Strembach her eine Zubringleitung zum Tank, dessen Besatzung sich mit schwerem Atemschutz zur Personenrettung ausrüstete und anschließend die Bergung eines Traktors vornahm. Weiters wurde ein Außenangriff gestartet.

Eigenwillig war die Nutzung einer Kippmulde als Strahlrohrhalterung für den Außenangriff – bei Personalmangel eine äußerst raffinierte Lösung!

Der Hausherr lud nach erfolgreich absolvierter Übung zu einer kleinen Jause ein, welche gerne als „verspätetes“ Frühstück angenommen wurde.